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Die Hospizbewegung: Der Mensch im Mittelpunkt

Was versteht man unter Hospizarbeit, seit wann gibt es diesen Aufgabenbereich und was ist eine Palliativstation? Erfahren Sie mehr über die lange Geschichte der Hospizbewegung und welche Aufgabenbereiche in unsere Arbeit fallen.

DIE GESCHICHTE DER HOSPIZBEWEGUNG

Im Mittelalter gründen sich mehrere Krankenpflege-Orden, die teilweise eigene Hospitäler betreiben.

Der Gedanke, den Alten und Kranken beizustehen und sie in einer sicheren und ruhigen Umgebung zu pflegen und zu versorgen, ist sehr alt. Bereits im frühen Mittelalter ab dem 6. Jahrhundert betreiben Kirchen und Klöster sogenannte Hospize und Hospitäler – Begriffe, die sich aus dem lateinischen “hospitium” für Herberge ableiten.

Die Hospize stehen auch Fremden und Reisenden offen, die ebenfalls Schutz und Unterkunft benötigen. Vor allem Pilger nutzen sie auf ihrer Reise. So übernehmen die Hospize schon bald eine doppelte Aufgabe als Pilgerherberge und als soziale Einrichtung für Arme, Alte und Kranke.

Etwa ab dem 11. Jahrhundert versteht man unter Hospizen nur noch die Herbergen an den Pilgerwegen. Einrichtungen, die sich um Arme, Alte, Kranke oder Waisenkinder kümmern, nennt man dagegen Hospitäler.

Die Idee, ein eigenes Haus für Sterbende zu schaffen, ist jüngeren Datums. 1842 gründet die Französin Jeanne Garnier in Lyon ein Haus für Sterbende, ein ähnliches Haus gründen 1879 irische Nonnen.

Mit dem Fortschreiten der Medizin verlagert sich im 20. Jahrhundert das Sterben zunehmend in die Krankenhäuser. Statt im Kreis der Familie und Freunde sterben viele Menschen im Verborgenen, einsam und anonym.

Als Begründerinnen der modernen Hospizbewegung gelten Cicely Saunders und Elisabeth Kübler-Ross.

1967 gründet die Ärztin C. Saunders bei London das erste stationäre Hospiz. Zwei Jahre später setzt die Psychiaterin E. Kübler-Ross mit ihrem Buch “Interviews mit Sterbenden” eine gesellschaftliche Debatte in Gang. Das Sterben als letzte Phase des Lebens rückt wieder in das Bewusstsein der Menschen.

Doch die Idee, Sterbende in speziellen Häusern unterzubringen, ist zunächst umstritten. Viele befürchten, dass Schwerkranke dorthin abgeschoben würden und allein schon durch die Einlieferung Hoffnung und Würde verlieren könnten.

So entstehen in Deutschland zunächst ambulante Hospizdienste, meist getragen von Ehrenamtlichen statt von offiziellen Organisationen. Sie pflegen und betreuen die Todkranken zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung.

1983 eröffnet die erste Palliativstation in Köln, 1986 eröffnet in Aachen das erste stationäre Hospiz in Deutschland. Bis heute wächst das ehrenamtliche hospizliche Engagement in Deutschland stetig, zurzeit engagieren sich ca. 120.000 Menschen bürgerschaftlich, ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Hospiz- und Palliativarbeit, eine große Zahl davon ehrenamtlich.

Die Gründerinnen der modernen Hospizbewegung

Dame Cicely Saunders (1918 – 2005)

Cicley Saunders wirkte zunächst als Krankenschwester, Sozialarbeiterin und später als Ärztin. Die Engländerin gilt als Gründerin der modernen Hospizbewegung und damit auch als Initiatorin des heutigen Palliative-Care-Gedankens. Zu einer Zeit, in der der Tod zunehmend tabuisiert wurde, engagierte sie sich für die Verbesserung der Versorgung und Begleitung unheilbar kranker und sterbender Menschen und rückte deren Situation gesellschaftlich in den Fokus.

Lange Zeit war ihr nicht klar, wozu sie berufen war: Das Erlebnis mit dem sterbenden Patienten David Tasma, den sie 1948 kennenlernte und in den sie sich verliebte, brachte ihr Klarheit. Mit dem Satz „Ich möchte ein Fenster in deinem Haus sein“, inspirierte er sie zu ihrem Lebenswerk. Tasma hatte noch sechs Wochen zu leben, er starb im Alter von 40 Jahren und schenkte ihr 500 Pfund, das Startkapital für ihr Hospiz. Davids Fenster ist heute noch im Empfangsbereich des St. Christopher’s Hospice in London zu sehen.

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Hervorragende Leistungen erbrachte Cicely Saunders auch auf dem Gebiet der Schmerztherapie: Sie setzte sich für die Nutzung von Opiaten und deren richtige Dosierung ein, merkte aber auch, dass dies allein nicht reichte. Sie begründete das Konzept des „total pain“ d.h. sie betrachtete Schmerz als ganzheitliches Phänomen mit körperlichen, emotionalen, sozialen und spirituellen Dimensionen.

Sie war der Überzeugung, dass Menschen auch in ihrer letzten Lebensphase Lebensqualität erfahren können. Ein sehr bekanntes Zitat von Cicely Saunders lautet:

„Sie sind wichtig, weil Sie eben Sie sind:
Sie sind bis zum letzten Augenblick Ihres Lebens wichtig!
Und wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in Frieden sterben,
sondern auch bis zuletzt leben können.“

Elisabeth Kübler-Ross (1926 – 2004)

Elisabeth Kübler wurde am 8. Juli 1926 in Zürich als Drillingsschwester geboren. Nachdem sie ihr Medizinstudium mit der Promotion zum Dr. med. an der Universität Zürich 1957 abgeschlossen und kurzzeitig als Landärztin gearbeitet hatte, heiratete sie 1958 den Arzt Emanuel Ross aus New York, mit dem sie in die USA übersiedelte. Dort wirkte sie in meh­reren Stellungen als Psychiaterin in bedeutenden Krankenhäusern und wurde 1985 Profes­sorin an der Universität von Virginia.

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Elisabeth Kübler-Ross befasste sich zeitlebens mit dem Tod und dem Umgang mit Sterbenden, mit Trauer und Trauerarbeit sowie mit Nahtoderfahrungen und gilt als Be­gründerin der Sterbeforschung. Ihr Ziel war es, von den Sterbenden zu lernen, wie man mit Sterbenden umgeht und welche Hilfe sich diese erhoffen. Zu diesem Zweck führte sie Interviews mit unheilbar kranken Menschen. Während der Gespräche wurden die Betroffenen direkt auf ihre Gefühle und Gedanken zu Tod und Sterben angesprochen. 1969 veröffentlichte sie in Amerika ihr Buch „On Death and Dying“. 1971 erschien es mit dem Titel „Interview mit Sterbenden“ in deutscher Sprache. Auf Grundlage ihre Forschungen und Erfahrungen entwickelte sie ein Verarbeitungsmodell sterbender Menschen und nannte es „Die fünf Phasen des Sterbens“.

Mit ihren Arbeiten, hat sie wesentlich dazu beigetragen, eine schrittweise Enttabuisierung dieser Bereiche einzuleiten. Auch die Anfänge der inzwischen global entwickelten Hospizbewegung waren stark von ihr beeinflusst. Kübler-Ross steht auch am Anfang der amerikanischen Hospizbewegung. 1973 wird die Modelleinrichtung New Haven eröffnet. Weitere Hospizgründungen folgen.

Die Leitsätze der Hospizbewegung

In unserer täglichen Arbeit richten wir uns nach den sieben Leitsätzen der Hospizbewegung des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes. Erfahren Sie hier mehr zu den Leitsätzen.

1. Im Mittelpunkt der Hospiz- und Palliativarbeit stehen der schwerstkranke und sterbende Mensch jeden Alters und die ihm Nahestehenden. Sie benötigen gleichermaßen Aufmerksamkeit, Fürsorge und Wahrhaftigkeit. Die Hospiz- und Palliativarbeit richtet sich nach den Bedürfnissen und Rechten der schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihrer Angehörigen und Freunde. Einbezogen sind insbesondere auch die Belange der Kinder.

2. Die Hospizbewegung betrachtet das menschliche Leben von seinem Beginn bis zu seinem Tode als ein Ganzes. Sterben ist Leben – Leben vor dem Tod. Im Zentrum stehen die Würde des Menschen am Lebensende und der Erhalt größtmöglicher Autonomie. Voraussetzung hierfür sind die weitgehende Linderung von Schmerzen und Symptomen schwerster lebensbeendender Erkrankungen durch palliativärztliche und palliativpflegerische Versorgung sowie eine psychosoziale und spirituelle Begleitung der Betroffenen und Angehörigen. Diese lebensbejahende Grundidee schließt Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung aus.

3. Sterben zu Hause oder in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ist die vorrangige Zielperspektive der Hospiz- und Palliativarbeit. Der Ausbau ambulanter Strukturen, die Knüpfung regionaler Netzwerke und eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen und Ehrenamtlicher sind hierfür Voraussetzung. Wenn eine palliative Versorgung zu Hause nicht oder nur begrenzt möglich ist, stehen voll- und teilstationäre Einrichtungen in Form von Hospizen und Palliativstationen – ggf. auch im Wechsel mit ambulanter Versorgung – zur Verfügung.

4. Die Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung in ihren vielfältigen Gestaltungsformen sind damit wesentliche Bausteine im bestehenden Gesundheits- und Sozialsystem, die in enger Kooperation mit den anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems eine kontinuierliche Versorgung sterbender Menschen gewährleisten. Sie bedürfen insoweit der entsprechenden Absicherung im sozialen Leistungsrecht.

5. Zur Hospiz- und Palliativarbeit gehört als ein Kernelement der Dienst Ehrenamtlicher. Sie sollen gut vorbereitet, befähigt und in regelmäßigen Treffen begleitet werden. Durch ihr Engagement leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Teilnahme der Betroffenen und der ihnen Nahestehenden am Leben des Gemeinwesens und tragen dazu bei, die Hospizidee in der Gesellschaft weiter zu verankern.

6. Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen, die der Versorgung und Begleitung bedürfen, brauchen professionelle Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team, dem Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ehrenamtliche u. a. angehören sollten. Für diese Tätigkeit benötigen sie spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der medizinischen, pflegerischen, sozialen und spirituellen Begleitung und Versorgung. Dies setzt eine sorgfältige Aus-, Fort-, und Weiterbildung entsprechend den jeweiligen Qualifizierungsstandards, fortgesetzte Supervision und Freiräume für eine persönliche Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer voraus.

7. Zur Sterbebegleitung gehört im notwendigen Umfang auch die Trauerbegleitung.

Quelle: Deutscher Hospiz- und Palliativverband

Fragen und Antworten rund um die Hospizarbeit

Was ist Hospizarbeit eigentlich genau, was ist ein stationäres Hospiz und welche Aufgabengebiete umfasst die allgemeine Palliativversorgung? Lesen Sie mehr über die einzelnen Bereiche. Oder haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns: Wir beantworten Ihre Fragen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.

Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht der schwerstkranke und sterbende Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie seine Angehörigen und Nahestehenden. Zu den häufig geäußerten Wünschen gehört der Wunsch, bis zum Lebensende zu Hause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Dies zu ermöglichen, ist eine der wesentlichen Aufgaben der ambulanten Hospizdienste.

Wesentliches Merkmal der ambulanten Hospizarbeit ist der Dienst ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der psychosozialen Begleitung der Betroffenen übernehmen die Ehrenamtlichen vielfältige Aufgaben. Durch ihre Arbeit leisten sie nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag in der Begleitung der Betroffenen, sondern sie tragen wesentlich dazu bei, dass sich in unserer Gesellschaft ein Wandel im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen vollzieht.
Die Begleitung und Unterstützung endet nicht mit dem Tod, sie wird auf Wunsch der Angehörigen in der Zeit der Trauer weitergeführt. Vor diesem Hintergrund werden durch die ambulanten Hospizdienste in der Regel ebenfalls Trauerberatung oder auch Trauergruppen angeboten. Die ambulanten Hospizdienste führen außerdem in der Regel auch Beratung und Informationsveranstaltungen zu den Themen Sterben, Tod und Trauer durch.

Damit ein Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung ermöglicht werden kann, ist ein Versorgungsnetzwerk erforderlich, in dem alle in der Hospiz- und Palliativversorgung relevanten ambulanten und stationären Angebote sowie die verschiedenen Berufsgruppen eng zusammenarbeiten. Die Organisation eines solchen Netzwerkes, das mit seinen palliativmedizinischen, palliativpflegerischen, psychosozialen und spirituellen Angebote dem ganzheitlichen Ansatz der Betroffenen Rechnung trägt, zählt zu den zentralen Aufgaben der ambulanten Hospizdienste.
Die hauptamtlichen Koordinationskräfte, die die Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützen und begleiten, haben zugleich wesentliche Aufgaben in der Koordination der hospizlichen und palliativen Versorgungsleistungen.

(Quelle: Deutscher Hospiz- und Palliativverband)

Ziel der Hospizarbeit ist es, ein Sterben zu Hause, in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Sofern dies nicht möglich ist und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann die Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen.

Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Stationäre Kinderhospize sind speziell auf die Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter Kinder ausgerichtet.

Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen die schwerstkranken Patientinnen und Patienten mit ihren Wünschen und Bedürfnissen. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet.

Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bei der oder dem eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u.a., dass eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und eine Aufnahme von der Patientin bzw. dem Patienten gewünscht

(Quelle: Deutscher Hospiz- und Palliativverband)

Palliativstationen in Krankenhäuser sind eigenständige, in ein Krankenhaus integrierte spezialisierte Einrichtungen zur Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen. Ziele der Behandlung sind eine Verbesserung oder Stabilisierung der jeweiligen Krankheitssituation sowie die anschließende Entlassung – soweit möglich – nach Hause.

Merkmal ist auch auf Palliativstationen der ganzheitliche, multiprofessionelle Betreuungsansatz; neben der palliativärztlichen und palliativpflegerischen Betreuung erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen – Seelsorgern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Psychologinnen und Psychologen u.a. In vielen Palliativstationen erfolgt auch eine Begleitung durch Ehrenamtliche.

Palliativstationen sind kleine Stationen bzw. Stationsbereiche mit einer soweit wie möglich wohnlichen Gestaltung der Patientenzimmer.

Zunehmende Bedeutung in der Krankenhausversorgung hat die Einrichtung palliativmedizinischer, zum Teil auch multiprofessionell und einrichtungsübergreifend arbeitender Konsiliardienste, die häufig an Palliativstationen angebunden sind.

(Quelle: Deutscher Hospiz- und Palliativverband)

Zu der allgemeinen Palliativversorgung gehört in erster Linie die kontinuierliche Versorgung durch Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, Pflegedienste in Zusammenarbeit mit andere Berufsgruppen (Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten) und den ambulanten Hospizdiensten. Aber auch die stationären Pflegeeinrichtungen und allgemeinen Krankenhäuser gehören dazu. Der überwiegende Teil schwerstkranker und sterbender Menschen wird in der Regel in der allgemeinen Versorgung betreut.

(Quelle: Deutscher Hospiz- und Palliativverband)

Mit Wirkung zum 1. April 2007 hat der Gesetzgeber als individuellen Leistungsanspruch die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung in das sozialgesetzbuch V aufgenommen. Seitdem hat jeder Versicherte in Deutschland das Recht auf diese neue Versorgungsform, die zum Ziel hat, auch solchen Patientinnen und Patienten eine Versorgung und Betreuung zu Hause zu ermöglichen, die einen besonders aufwändigen Betreuungsbedarf haben. Damit wurde vom Gesetzgeber die Chance für den Ausbau und die Verbesserung der ambulanten Versorgung eröffnet.

Als weitere Rechtsgrundlage wurden im März 2008 die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung veröffentlicht und im Juni 2008 die gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) verabschiedet. DHPV und DGP haben gemeinsame Hinweise zur SAPV vorgelegt

In den meisten Bundesländern wurden inzwischen SAPV-Strukturen aufgebaut, eine flächendeckende Umsetzung ist jedoch bislang bei weitem noch nicht erreicht. Zudem ist die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern außerordentlich unterschiedlich, zahlreiche Fragen stehen zur Diskussion. Die weitere Umsetzung der SAPV ist eines der Schwerpunktthemen in der von DGP und DHPV im Februar 2011 neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft SAPV.

(Quelle: Deutscher Hospiz- und Palliativverband)

In Deutschland gibt es:

  • rund 1.500 ambulante Hospizdienste,
  • 260 stationäre Hospize für Erwachsene sowie 19 stationäre Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
  • 340 Palliativstationen, drei davon für Kinder- und Jugendliche,
  • stationäre Erwachsenen-Hospize haben im Durchschnitt je ca. 10 Betten, d.h. es gibt ca. 2300 Hospizbetten, in denen pro Jahr ca. 30.000 Menschen versorgt werden,
  • 403 Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, 36 davon für Kinder und Jugendliche,
  • bis 2021 haben nahezu 14.620 Mediziner die Zusatzausbildung zum Palliativmediziner absolviert,
  • mehr als 120.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich und unterstützen die Arbeit für schwerstkranke und sterbende Menschen.

Stand: 03.03.2023
Quelle: DHPV

Mehrere europäische Länder haben in den vergangenen Jahren Regelungen zum assistierten Suizid erlassen. Auch in Deutschland steht der Gesetzgeber seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vor der Aufgabe, hier eine Neuregelung zu finden. Das Gericht hatte im Februar 2020 festgestellt, dass das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, welches letztlich auch die Freiheit einschließt, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

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Assistierter Suizid

Handreichung für die Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des ambulanten Hospizvereins Bayreuth e.V.

Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht der schwerstkranke und sterbende Mensch mit seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen sowie seine Angehörigen und Nahestehenden. Sterben und Tod ist ein Teil des Lebens und wir reden darüber, auch über Sterbewünsche.

Das Konzept von Hospiz- und Palliative Care ist Leiden zu lindern und Fürsorge zu praktizieren. Konkret heißt es, den Menschen mit seinen körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen und Wünschen wahrzunehmen und diesbezüglich zu versorgen und zu begleiten. Jeder Schwerkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine solche Betreuung und Begleitung.

Unsere Haltung im Einzelnen:

  • Wir nehmen Suizidwünsche ernst, denn über einen Sterbewunsch zu sprechen, ist eine bewährte Form der Suizidprävention. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen in existenziellen Krisen wissen, welche Unterstützung und Entlastung Hospiz- und Palliativdienste anbieten.
  • Wir respektieren eine freie und selbstverantwortliche Entscheidung zum Suizid. Wir bieten keine Beratung zur Durchführung eines assistierten Suizids an, noch stellen wir dafür geeignete Mittel zur Verfügung.
  • Wir beraten und begleiten ausschließlich nach den Prinzipien der Hospizarbeit und Palliative Care. (siehe oben)
  • Die ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen sind angehalten, bei auftretenden Suizidwünschen in den Begleitungen, die Koordinationsfachkräfte zu informieren. Sie dürfen Menschen, die durch Suizid ihr Leben beenden möchten, psychosozial begleiten.
  • Um den besonderen Herausforderungen und Belastungen in solchen Begleitungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, einen engmaschigen Kontakt zu den Koordinationsfachkräften zu halten.
  • Es steht jedem Hospizbegleiter*in frei, eine Begleitung von Menschen zu übernehmen oder fortzuführen, die eine Suizidassistenz wünschen oder diesen Weg gehen.

Bayreuth, Dezember 2022

Quelle: Deutscher Hospiz- und Palliativverband

Hospizbibliothek: Unsere Empfehlungen für Sie

Sind Sie auf der Suche nach einem informativen Fachbuch oder möchten Sie in die Welt eines Romans abtauchen? In unserem Vortragssaal haben wir eine große Auswahl an Büchern zu den unterschiedlichsten Themen.

  • Tod und Sterben,
  • Krankheit, Krankheit im Alter
  • Krebs, ALS
  • Demenz
  • Hospiz
  • Begleitung Schwerstkranker
  • Entscheidungen am Lebensende
  • Grenzerfahrungen
  • Romane und Erzählungen
  • Trauer
  • Kinderbücher

Wenn sie auf der Suche nach Fachliteratur oder auch anderer Literatur rund um das Thema Tod und Sterben sind, können Sie gerne bei uns vorbei kommen, sich informieren und auch die Bücher ausleihen. Wir freuen uns auf Sie.

Humor und Hospizarbeit: Karikaturen im Angesicht von Sterben, Tod und Trauer

Über Sterben und Trauer lacht man nicht. Oder etwa doch?! Humor kann auch in den elendsten Situationen eine andere Perspektive eröffnen. Oftmals erschließt sich eine neue Sichtweise, eine gesunde Distanz und möglicherweise lassen sich innere Widerstandskräfte wieder stärken. Mag eine Situation noch so ernst oder Tod-ernst sein, sie kann auch eine heitere Seite haben.

45 Karikaturisten aus Deutschland, Europa und dem Iran machen Witze über Demenz, Sterbensängste und Begräbniskultur. Sie gewinnen auch den „tod-ernsten“ Dingen lustige Seiten ab. Und sie beweisen, es kann unglaublich befreiend sein, über das Unvermeidliche Witze zu machen.

Das Buch, „Sie hat mir der Himmel geschickt“ können Sie im Hospizverein Bayreuth zum Preis von 5 € erwerben.

Auch manche Dichter und Denker haben sich an einer für alle verständlichen Beschreibung des Humors versucht.

Karikaturen entnommen aus: